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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Diese Fassung ist ein auf den Webauftritt abgestimmter Entwurf. Vor Verwendung bei Vertragsabschlüssen sollte sie anwaltlich geprüft und an die tatsächlichen Angebots-, Zahlungs- und Ausführungsabläufe des Betriebs angepasst werden.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dachdecker-, Dachabdichtungs- und Bauklempnerarbeiten sowie damit zusammenhängende Lieferungen und Leistungen von Andy Häricke, Dachdeckerei–Bauklempnerei, gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung oder Beginn der beauftragten Arbeiten zustande. Leistungsumfang, Materialien und Ausführung richten sich nach dem jeweiligen Angebot und den vereinbarten Nachträgen.

3. Preise und zusätzliche Leistungen

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise einschließlich der dort ausgewiesenen Umsatzsteuer. Leistungen, die aufgrund nachträglicher Wünsche, nicht erkennbarer baulicher Gegebenheiten oder notwendiger Zusatzarbeiten über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden vor Ausführung abgestimmt und zusätzlich vergütet. Gesetzliche Rechte bei dringlichen Maßnahmen bleiben unberührt.

4. Abschlagszahlungen und Fälligkeit

Für vertragsgemäß erbrachte Leistungen können Abschlagszahlungen nach dem gesetzlichen Bauvertragsrecht und den Vereinbarungen im Angebot verlangt werden. Die Schlussvergütung wird nach Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung fällig. Auf der Rechnung angegebene Zahlungsfristen sind einzuhalten.

5. Ausführung und Termine

Vereinbarte Ausführungszeiten setzen voraus, dass erforderliche Genehmigungen, Vorleistungen, Zugänge und Informationen rechtzeitig vorliegen. Witterung, Materialengpässe, behördliche Maßnahmen oder andere nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände können eine angemessene Verschiebung bewirken. Über wesentliche Verzögerungen wird der Auftraggeber informiert.

6. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für freien und sicheren Zugang zum Arbeitsbereich, informiert über bekannte Leitungen, Schadstoffe und besondere Gefahren und stellt vereinbarte Anschlüsse oder Vorleistungen bereit. Bewegliche oder gefährdete Gegenstände sind nach Abstimmung zu entfernen oder zu schützen.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung ist die vertragsgemäße Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel sollen in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst konkret und in Textform anzeigen und den Zugang zur Nachbesserung ermöglichen.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte, noch nicht fest mit dem Bauwerk verbundene Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. Für bereits eingebaute Bestandteile gelten die gesetzlichen Regelungen.

10. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Unberührt bleiben insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

11. Verbraucher und Widerrufsrecht

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit erforderlich, wird hierüber vor Vertragsschluss gesondert belehrt. Ein vorzeitiger Beginn innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

12. Streitbeilegung und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026

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